Presbyterium

Jede evang. Kirchengemeinde wird durch ein Presbyterium geleitet. Ihm gehören die von den Gemeindemitgliedern gewählten Presbyterinnen und Presbyter (griechisch: Älteste) und die Pfarrer an, die alle vier Jahre neugewählt werden. Die ehrenamtlichen "Ältesten" müssen in unserer Landeskirche (EkvW) mindestens 18 Jahre alt sein.

Das Presbyterium ist verantwortlich für die Verkündigung des Wortes Gottes und den gesamten Dienst der Gemeinde. Es wählt die Pfarrerinnen und Pfarrer, verwaltet die Kirchengemeinde und entscheidet bei der Aufstellung des Haushaltes auch über die Verwendung der Kirchensteuern. Die Größe eines Presbyteriums richtet sich nach der Zahl der Gemeindemitglieder, wenn größere Gemeinden in Bezirke gegliedert sind, hat man oft Bezirkspresbyterien eingerichtet.

Die Männer und Frauen im Presbyterium haben sich in aller Regel auf bestimmte Aufgabengebiete spezialisiert (z. B. Kindergarten, Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Friedhofsfragen) - verantwortet aber wird alles gemeinsam. Zum oder zur Vorsitzenden des Presbyteriums wird oft ein Pfarrer gewählt, oder eine Pfarrerin. Das ist aber keineswegs zwingend. Da die Pfarrer Mitglieder im Presbyterium sind, kann man dessen Rolle nicht als "Arbeitgeber" oder als "Dienstaufsicht" beschreiben, "Laien" und Theologen sind im Presbyterium auf "gedeihliche Zusammenarbeit" angewiesen.

Diese Erläuterungen sind im Wesentlichen von der Webseite der Evangelischen Landeskirche von Westfalen entnommen.

Die Mitglieder, die am 17.03.2024 in ihr Amt eingeführt wurden, finden Sie hier                                                     26.03/kl.