In besonderen, biografisch bedeutsamen Situationen - etwa bei der Geburt eines Kindes, bei der Hochzeit oder beim Tod eines Angehörigen - suchen Menschen nach Begleitung, Sinngebung und dem Zuspruch des Segens Gottes.
Für solche Situationen des Übergangs gibt es in der Kirche besondere gottesdienstliche Handlungen, die so genannten Kasualien oder Amtshandlungen.
In der evangelischen Kirche sind dies die Taufe (zu ihr gehört das Patenamt), die Konfirmation, die Trauung und die Bestattung.
Auch die Ordination und Einführung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers sind Amtshandlungen für diesen besonderen Personenkreis.
Amtshandlungen sind öffentliche Gottesdienste und werden von Pfarrerinnen und Pfarrern nach einer vorgegebenen liturgischen Ordnung vollzogen. Daran, und an den rechtlichen Regelungen und Konsequenzen der Amtshandlungen, wird deutlich, dass die Pfarrer dabei "von Amts wegen" handeln, also im Auftrag der Gesamtkirche.
Dennoch steht bei diesen Gottesdiensten ("Kasualgottesdiensten"), wie bei kaum einem anderen Gottesdienst, neben der Verkündigung des Wortes Gottes die individuelle lebensgeschichtliche Situation der Menschen im Mittelpunkt, die diese Amtshandlung gewünscht haben.
Diese Erläuterungen sowie Erklärungen zu den Amtshandlungen sind im Wesentlichen von der Webseite der Evangelischen Landeskirche von Westfalen entnommen.
Pfr. Dieter Kuhlo-Schöneberg
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