www.ev-kirche-neuenrade.de ist Teil des Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
> hier gehts zur Website des Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
Geschichtliches
Geschichtliches Erbe
Hermann Wilken und die Neuenrader Kirchenordnung von 1564
Sich eine Ordnung zu geben, ein Konzept für die Zukunft zu
entwickeln, ist für unsere Kirchengemeinde ein vertrautes und
erprobtes Unterfangen. So beauftragte der damalige Rat von
Neuenrade den gelehrten Sohn ihrer Stadt, Professor Hermann
Wilken, ihnen eine evangelische Kirchenordnung auszuarbeiten, um
den sonntäglichen Gottesdienst, die Amtshandlungen und das
Miteinander der Gemeinde zu regeln. So entstand die „Neuenrader
Kirchenordnung“, die der Gemeinde am Pfingstfest des Jahres 1564
übergeben wurde.
„Neuenrader Sanctus“
Das berühmte „Neuenrader Sanctus“ gehört seit damals zum festen
Bestand der Liturgie im Gottesdienst der Gemeinde und wird auch
heute noch in Neuenrade und in fast allen Gemeinden der
Evangelischen Kirche von Westfalen vor der Gabenbereitung des
Heiligen Abendmahls angestimmt.
Unsere Gemeinde ist stolz darauf, eines von zwei noch erhalten
gebliebenen Originalexemplaren der Kirchenordnung von 1564 zu
besitzen. Nach ihrem Verfasser ist eine Straße unserer Stadt benannt,
und sein Geburtshaus in der Ersten Straße wurde durch eine
Bronzetafel kenntlich gemacht. Und auch die Gemeinschaftsräume
unseres Familienzentrums „Hummelnest“ trugen seinen Namen:
„Hermann-Wilken-Heim“.
“Hillig / Hillig /Hillig is God
de Here Zebaoth: full sint Hemel
und erde synerherlicheit: Hosian-
na in der höge. Gelauetsy
de da kümt im Namen des Heren /
Hosianna in der höge.“