Amsthandlungen

Amtshandlungen
In besonderen, biografisch bedeutsamen Situationen - etwa bei der Geburt eines Kindes, bei
der Hochzeit oder beim Tod eines Angehörigen - suchen Menschen nach Begleitung,
Sinngebung und dem Zuspruch des Segens Gottes.
Für solche Situationen des Übergangs gibt es in der Kirche besondere gottesdienstliche
Handlungen, die so genannten Kasualien oder Amtshandlungen.
In der evangelischen Kirche sind dies die Taufe (zu ihr gehört das Patenamt), die
Konfirmation, die Trauung und die Bestattung.
Auch die Ordination und Einführung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers sind Amtshandlungen
für diesen besonderen Personenkreis.
Amtshandlungen sind öffentliche Gottesdienste und werden von Pfarrerinnen und Pfarrern
nach einer vorgegebenen liturgischen Ordnung vollzogen. Daran, und an den rechtlichen
Regelungen und Konsequenzen der Amtshandlungen, wird deutlich, dass die Pfarrer dabei
"von Amts wegen" handeln, also im Auftrag der Gesamtkirche.
Dennoch steht bei diesen Gottesdiensten ("Kasualgottesdiensten"), wie bei kaum einem
anderen Gottesdienst, neben der Verkündigung des Wortes Gottes die individuelle
lebensgeschichtliche Situation der Menschen im Mittelpunkt, die diese Amtshandlung
gewünscht haben.
Diese Erläuterungen sowie Erklärungen zu den Amtshandlungen sind im Wesentlichen von
der Webseite der Evangelischen Landeskirche von Westfalen entnommen.

 

Taufe
Was ist die Taufe und wie geht sie von statten?
Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen.
Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den
Taufbefehl Jesu Christi zurück.
Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe
beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht
wiederholbar.
Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger
Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei
Paten bestellt.
Kann die Taufe ungültig werden?
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn
man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder
kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.
Wo findet eine Taufe statt?
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders
begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft
werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr
besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder
Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind.
Auch hier muss mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und
Heiliger Geist) getauft werden. Diese "Nottaufe" ist danach der zuständigen
Kirchengemeinde anzuzeigen.
Wer kann getauft werden?
Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Aber auch
Erwachsene werden getauft. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass
sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der
Vorbereitung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt
werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden
sein.
Können Adoptiveltern ihr Kind taufen lassen?
Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft
werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht
abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der
Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit
Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der
Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Dies ist nur ausnahmsweise und unter zwei Bedingungen möglich:
1. Das Presbyterium stimmt zu.
2. An Stelle der Eltern werden evangelische Christinnen und Christen benannt, die
zuverlässig für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.
Was ist bei der Taufe von Kindern zu beachten, für die das Sorgerecht bei beiden
geschiedenen Elternteilen liegt?
Hier gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Sorgerecht. Also müssen
beide Elternteile gefragt werden und einverstanden sein. Eine Taufe gegen den fehlenden
Willen des zweiten Sorgeberechtigten führt auf Antrag zur Rücknahme der Mitgliedschaft des
getauften Kindes. Die Verweigerung einer Taufe ist aber nicht freie Entscheidung des zweiten
Elternteils, sondern kann nur mit dem Argument "Schaden für das Wohl des Kindes"
begründet werden. Eine solche Begründung gibt es in aller Regel nicht. Die verweigerte
Zustimmung muss im Streitfall durch einen Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden.
Wer kann Pate werden?
Patinnen und Paten sollen der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl
zugelassen sein, sie müssen Glieder der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die
wechselseitige Anerkennung der Taufe (Magdeburger Erklärung) unterzeichnet haben.
Daneben können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und
Paten zugelassen werden.
Wieviele Paten sind nötig?
In der Regel wird für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate bestellt.
Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, geeignete Patinnen oder Paten zu benennen, soll die
Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche unterstützen. Die Taufe soll zurückgestellt
werden, wenn keine Paten gefunden werden.
Ausnahmsweise kann die Taufe trotzdem mit Zustimmung des Presbyteriums vollzogen
werden, wenn mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört und für die
christliche Erziehung des Kindes sorgt.
Kann eine Patenschaft aufgelöst werden?
Nein. Die Beurkundung einer Patenschaft kann laut Taufordnung nicht rückgängig gemacht
werden.
Können Paten oder Patinnen nachträglich benannt und in das Kirchenbuch eingetragen
werden?
Gelegentlich wird von Familien der Wunsch geäußert, einen Paten oder eine Patin
nachzubenennen. Kirchenrechtlich ist das nicht möglich; eine Beurkundung oder ein Nachtrag
im Kirchenbuch erfolgt nicht. Denn zum Patenamt gehört die Taufzeugenschaft. Dennoch
können Menschen auch ab einem späteren Zeitpunkt ein getauftes Kind auf seinem Taufweg
begleiten, wenn die Eltern dies wünschen. Das kann beispielsweise durch eine
Segenshandlung im Rahmen eines Tauferinnerungsgottesdienstes geschehen. Da hilft oft ein
Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort weiter.
Wann soll die Taufe eines Kindes zurückgestellt werden?
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
• wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören
• wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist
• wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass
geeignete Paten bestellt werden und für die evangelische Erziehung mitsorgen
Gibt es eine ökumenische Taufe?
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie
immer innerhalb einer Konfession.

 

Konfirmation
Was ist die Konfirmation?
Taufe und Konfirmation gehören zusammen: In der Konfirmation bestätigen die
Konfirmanden die Taufe, bei der Eltern und Paten stellvertretend das Taufversprechen gaben.
Die Konfirmation wird mit einem Gottesdienst gefeiert. Sie bildet den feierlichen Abschluss
des kirchlichen Unterrichts.
Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der
Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und
wunderschön. Außerdem bekommen die Jugendlichen mit der Konfirmation besondere
Rechte (siehe unten).
Kann man nur konfirmiert werden, wenn man am kirchlichen Unterricht teilgenommen hat?
Ja. Der Unterricht ist Voraussetzung zur Konfirmation.
Bekommen Eltern Bescheid, wann sie ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden sollen?
Ja. In der Regel werden die Eltern evangelischer Kinder schriftlich eingeladen, ihr Kind zum
Konfirmandenunterricht anzumelden, wenn das Kind im 7. Schuljahr ist. Eltern können ein
Kind auch von sich aus beim Pfarrer oder bei der Pfarrerin anmelden.
Kann ein Kind auch dann konfirmiert werden, wenn die Eltern nicht der Kirche angehören?
Ja, die Konfirmation ist möglich.
Muss man für die Konfirmation getauft sein?
Ja. Die Konfirmation setzt voraus, dass der Konfirmand oder die Konfirmandin zur
evangelischen Kirche gehört, also evangelisch getauft ist. Ist ein Kind nicht getauft, kann es
dennoch am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Der Unterricht dient dann als Vorbereitung
für die Taufe. Das Kind wird auf seinen Wunsch während der Konfirmandenzeit oder im
Konfirmationsgottesdienst getauft.
Welche Rechte bekommen die Jugendlichen mit der Konfirmation?
Mit der Konfirmation wird man zum Abendmahl zugelassen und erhält die Berechtigung,
selbst ein Patenamt in der evangelischen Kirche zu übernehmen. Nach der Konfirmation kann
man an kirchlichen Wahlen zum Presbyterium teilnehmen – aktiv ab dem 16. Lebensjahr und
passiv ab dem 18. Lebensjahr. Die Konfirmation ist zudem die Voraussetzung für eine
kirchliche Trauung.
Kann man auch als Erwachsener konfirmiert werden?
Ja. Wer als Jugendlicher nicht konfirmiert wurde, kann als Erwachsener konfirmiert werden.
Die Konfirmation findet dann nach einer Vorbereitung statt.

 

Trauung
Warum eine kirchliche Trauung?
Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass
der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod
gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren und sich die
Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.
Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat?
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe
eingegangen ist.
Müssen Braut und Bräutigam in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu
können?
Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Ist
ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, findet vor der
Trauung eine Unterweisung im evangelischen Glauben statt. Die Konfirmation ist
anzustreben.
Wo und wann muss man eine kirchliche Trauung anmelden?
Eine kirchliche Trauung sollte bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer der örtlichen
Kirchengemeinde rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch
mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es
neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher
Ehe.
Kann man auch in einer Kirche heiraten, zu der man nicht als Gemeindemitglied gehört und
den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der
Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem
Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten
Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z.
B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige
Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).
Darf ein Ehepartner katholisch sein, wenn man evangelisch heiraten will?
Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur
evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische
Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die
Lizenz zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht
zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von
der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine
Rechte in der katholischen Kirche.
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische
Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem
Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen
geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung
stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern
beider Konfessionen sprechen.
Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch
von der katholischen Kirche verlangt.
Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?
Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,
• wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist.
• wenn einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft
ist (z. B. ein christlich-muslimisches Paar). Gehört ein Ehepartner keiner christlichen
Kirche an, kann allerdings eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung
stattfinden. Diese gottesdienstliche Feier ist keine Trauung und wird nicht ins
Stammbuch eingetragen. Es kann allerdings eine Bescheinigung ausgestellt werden
• wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen
Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits
getraut worden ist oder dies beabsichtigt
• wenn ein Ehepartner sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich
gemacht wird oder wenn die Trauung in der Gemeinde Ärgernis erregen würde
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung
im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.
Kann ein geschiedener Mensch ein zweites Mal kirchlich heiraten?
Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der
seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin.
Wie ist es mit gleichgeschlechtlichen Paaren, die ihre Lebenspartnerschaft haben amtlich
registrieren lassen?
Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2014 in der Evangelischen Kirche von Westfalen
(EKvW) in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Analog zur Trauung setzt diese
Segnung die öffentlich-rechtliche Eintragung der Lebenspartnerschaft voraus. Die
entsprechende Bescheinigung ist der Pfarrerin oder dem Pfarrer vorzulegen.
Ein Gottesdienst zur Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares kann ohne jede
Einschränkung seiner Öffentlichkeit stattfinden. Eine der zu segnenden Personen muss
evangelisch sein. Pfarrerinnen und Pfarrer sind zuständig, wenn eine der beiden zu segnenden
Personen zu ihrer Gemeinde gehört. Pfarrerinnen und Pfarrer, die eine solche Segnung nicht
mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sind nicht dazu gezwungen. In solchen Fällen wird
eine andere Lösung gefunden. Für die Gestaltung solcher Gottesdienste liegt Material vor, in
dem sowohl eher traditionelle als auch freiere gottesdienstliche Formen angeboten werden.
An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden?
Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar. Trauungen sollen allerdings nicht in der
Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag
und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich.
Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden?
In vielen Gemeinden wird aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung auf Wunsch
des Ehepaares ein Gottesdienst gefeiert. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt.

 

Bestattung
Was ist die kirchliche Bestattung?
Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Dabei wird die Auferstehung
der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht.
Können individuelle Wünsche für die Gestaltung der kirchlichen Bestattung berücksichtigt
werden?
Gestaltet wird die kirchliche Bestattung nach der gültigen Gottesdienst-Ordnung (Agende).
Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der
Hinterbliebenen können berücksichtigt werden, müssen aber mit der Pfarrerin oder dem
Pfarrer abgesprochen werden.
Der Bestattung geht ein seelsorglicher Trauerbesuch der Pfarrerin oder des Pfarrers bei den
Hinterbliebenen voran.
Kann kirchlich bestattet werden, wer nicht oder nicht mehr der Kirche angehört?
In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere
können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen
angezeigt scheint. Hat der Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung
abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden - auch dann nicht, wenn es der
ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der
Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.
Kann ein Kind kirchlich bestattet werden, wenn es noch nicht getauft war?
Ja, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.
Kann jemand kirchlich bestattet werden, der Selbstmord begangen hat?
Ja. Ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Kann auf einem evangelischen Friedhof jemand bestattet werden, der nicht zur evangelischen
Kirche gehört hat?
Auf evangelischen Friedhöfen werden nicht nur evangelische Christen bestattet, wenn der
evangelische Friedhof ein sogenannter "Monopolfriedhof" ist, also der einzige vor Ort. Ist ein
anderer Friedhof in erreichbarer Nähe, kann das Presbyterium (Kirchenvorstand) beschließen,
nur die Bestattung von Kirchenmitgliedern zuzulassen.
Was ist eine Aussegnung?
Eine Aussegnung ist eine Andacht mit Trauernden, die nach alter Tradition im Wohnhaus der
verstorbenen Person gehalten wurde. Heute ist eine Aussegnung an unterschiedlichen Orten
denkbar: am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Alters- oder Pflegeheim oder im
Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens. Für viele Menschen sind die gebundene Form
der Andacht und die Worte der Tradition hilfreich, um dem Unfassbaren Ausdruck zu geben.
Bei der Aussegnung können Gegenstände einbezogen werden, die im Leben der verstorbenen
Person eine Rolle gespielt haben oder die Beziehung der Angehörigen zum Toten zum
Ausdruck bringen. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Pfarrerin oder Ihren zuständigen Pfarrer
an, wenn Sie eine Aussegnung wünschen oder mehr Informationen benötigen.
Muss in einem Trauer-Gottesdienst unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, dass der
Gesang hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden kann. Auch wenn Sie selbst
nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die
mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen
zu lassen.